KPD-Verbotsverfahren

Die Bundesregierung hatte mit Antrag vom 22.11.1951 beim jungen Bundesverfassungsgericht das auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD gerichtete Verfahren (Verbotsverfahren) nach Art. 21 GG angestrengt. In diesem Mammutverfahren des Ersten Senats, das mehr als fünfzig Verhandlungstage einschloss, war Erwin Stein Berichterstatter. Das Verfahren endete mit Urteil vom 17. August 1956, in dem die Verfassungswidrigkeit der KPD festgestellt und die Partei aufgelöst wurde (BVerfGE 5, 85 ff.). Das Verfahren kann detailliert anhand des dreibändigen Dokumentarwerks (KPD-Prozess, Dokumentarwerk, C. F. Müller, Karlsruhe 1955/1956) nachvollzogen werden. Im Rückblick erhobene Vorwürfe gegen den Berichterstatter haben sich als haltlos erwiesen (vgl. die Stellungnahme der Stiftung sowie eine Bewertung durch den Vorsitzenden).



Stellungnahme der Stiftung zum Download (0,5 MB)

Bewertung durch den Vorsitzenden zum Download (0,5 MB)