Berlin, 21. September 2007
Auszug aus der Verleihungsurkunde:
„Der Preisträger hat als Professor für öffentliches Recht in breit angelegten Forschungen wegweisende Beiträge zur Belebung und zur Weiterentwicklung des an den Universitäten bis heute vernachlässigten Bildungs- und Jugendrechts geleistet. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang seine Tätigkeit als Leiter der Abteilung Recht und Verwaltung des Bildungswesens des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung von 1969 bis 1979, seine Rolle als stellvertretender Vorsitzender der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentags von 1978 bis 1980, seine Funktion als Herausgeber der Zeitschrift „Recht der Jugend und des Bildungswesens“ seit nunmehr 30 Jahren und seine zahlreichen Veröffentlichungen, darunter das 2006 erschienene Buch ‚Recht im Bildungssystem’, das zugleich die Summe seines bildungsrechtlichen Schaffens zieht...“.